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Bedienerausweis für Teleskopstapler

April, 2016
Erschienen:
Presseinformation

Merlo Deutschland schult nach Vorgaben der DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung verabschiedet Ende April 2016 den Grundsatz 308-009 über die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer geländegängiger Teleskopstapler. Danach ist der Bedienerausweis bei der Arbeit mit Teleskopladern für alle bei der DGUV Versicherten verpflichtend. Merlo Deutschland meldet: „Wir sehen die neuen Richtlinien als wichtige Referenz für alle Berufsgruppen und bilden seit Jahren in ihrem Sinne aus. Die über 1.000 bisher durch uns geschulten Anwender besitzen bereits den jetzt vorgeschriebenen ´Führerschein für Teleskoplader´.“

Bremen: Für alle Angestellten in Deutschland gelten das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung. Sie besagen, der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Mitarbeiter für die zur Verfügung gestellte Technik geschult, unterwiesen und beauftragt sind. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) überwacht Unfälle mit allen Arten von Hebezeugen. Aktuell veröffentlichte sie neue Vorgaben für Teleskoplader. Mit dem ab Ende April 2016 gültigen Qualifizierungsgrundsatz 308-009 legt sie unter anderem die Standards der Bediener-Schulungen fest. Danach müssen Anwender den Bedienerausweis, den sogenannten Führerschein für Teleskoplader, besitzen. Er wird mit einer gemäß DGUV-Auskunft angenommenen Einführungszeit von maximal zwei Jahren für alle bei der DGUV Versicherten verbindlich. Laut Merlo Deutschland eignet sich der neue Grundsatz auch in anderen Berufsgruppen als Referenz für Teleskoplader Anwender.

Der aktuelle Grundsatz regelt den Einsatz der Teleskope im Betrieb. Für die Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr benötigt der Nutzer weiterhin ebenfalls einen gültigen Führerschein gemäß Einteilung der Klassen nach Fahrerlaubnisverordnung.

Holger Trautmann ist Schulungsreferent bei Merlo Deutschland. Um die große Nachfrage nach den intensiven ein bis vier Tage dauernden Lehrgängen zu bewältigen, hält er viele Termine bereit. Er unterrichtet in Bremen und soweit möglich bei Kunden vor Ort. Zudem setzt der Trainer auf Kooperationen und schafft ein Netz an Ausbildern. Trautmann: „Mit dem Merlo Seminarkonzept schützen wir Anwender deutschlandweit. Unsere Schulungen entsprechen seit Jahren den nun gültigen DGUV-Vorgaben. Folgen Kunden unseren Vorschlägen, sind sie rechtlich und persönlich auf der sicheren Seite. Nur gesunde, gut ausgebildete Fahrer sorgen zusammen mit regelmäßig getesteten und gewarteten Maschinen für wirtschaftliche Einsätze.“

Bei Merlo Deutschland kann jeder ab 18 Jahren bei körperlicher und geistiger Eignung an den Kursen teilnehmen. Trautmann weiter über die Nachfrage nach den Seminaren: „Vor kurzem begrüßten wir den 1.000sten von uns geschulten Merlo Bediener. Tausend Menschen mehr, die um ihre Sicherheit wissen, die die Teleskop-Technik fachgerecht einsetzen. Ein schöner Erfolg für uns natürlich, aber im Kern für den Anwender und den Kunden.“

Mit Blick auf die Vermieter von Teleskopladern berichtete Bernd Zimmermann aus dem Institut für angewandten Arbeits- und Gesundheitsschutz (IAG) Merlo Deutschland gegenüber von der rechtlich sicheren Handhabung mit dem Bedienerausweis. Der Vermieter habe laut Zimmermann die Aufgabe, seine Mietkunden über die Notwendigkeit des Dokuments in Kenntnis zu setzen. Er empfiehlt, den Führerschein-Punkt schriftlich im Mietvertrag und/oder Übergabeprotokoll festzuhalten und sich somit diese erfolgte Information durch den Kunden bestätigen zu lassen.

Alle wesentlichen Eckpunkte und Neuerungen fasste Merlo Deutschland in der Broschüre „Sicherheit im Umgang mit Teleskopmaschinen 2016“ zusammen. Die Inhalte und das PDF stehen im Internet zum Lesen und Herunterladen unter www.merlo.de/schulung bereit. Druckexemplare versendet das Unternehmen bei Anfrage kostenfrei.

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