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Die häufigsten Berufskrankheiten auf dem Bau

November, 2019
Erschienen:
Informationsdienst „Der Bauleiter“

Was ist eine Berufskrankheit?

Anders als Arbeitsunfälle, die sich plötzlich und unvorhersehbar ereignen, ist den Berufskrankheiten charakteristisch, dass sie sich über einen längeren Zeitraum entwickeln und eine schädigende Einwirkung auf den Körper haben.

Beiden gemeinsam ist aber, dass sie unmittelbar mit der Arbeit zusammenhängen müssen, d. h. dass die berufliche Tätigkeit wesentliche Ursache der Krankheit war.

Nicht jede Krankheit – also schädigende Einwirkung auf den Körper, die ihren Ursprung in der beruflichen Tätigkeit hat, ist aber eine Krankheit im Sinne einer Berufskrankheit.

Grundsätzlich können nur Krankheiten, die die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung, der sog. Berufskrankheitenverordnung aufgeführt hat, als Berufskrankheit anerkannt werden. In diese Verordnung dürfen nur solche Krankheiten aufgenommen werden, die nach wissenschaftlichen medizinischen Erkenntnissen nachgewiesenermaßen bei bestimmten Berufsgruppen in erheblich höherem Maße auftreten als im Vergleich zur übrigen Durchschnittsgesellschaft.

Ausnahmsweise können auch andere Krankheiten wie eine Berufskrankheit anerkannt und entschädigt werden, wenn das wissenschaftlich begründet ist.

Berufskrankheiten auf dem Bau

Berufskrankheiten gehen einher mit den Risiken und Gefahren, die die jeweilige Berufsgruppe auszeichnen.

So ist durchweg auf Baustellen mit Lärm zu rechnen, auch ständigem Kontakt mit Staub oder anderen (Gefahr)Stoffen, die über die Atemwege oder die Haut aufgenommen werden. Zudem ist die Arbeit auf dem Bau zumeist damit verbunden, dass sie im Freien stattfindet, die Bauarbeiter also dem Risikofaktor Sonneneinstrahlung verstärkt ausgesetzt sind.

Diese Risiken und Gefahren spiegeln sich auch in den Berufskrankheiten wider.

Die häufigste anerkannte Berufskrankheit sowohl auf dem Bau als auch insgesamt ist die Lärmschwerhörigkeit. Sie entwickelt sich – wie alle Berufskrankheiten - schleichend über einen längeren Zeitraum. Bei einer mehrjährigen täglichen Lärmbelastung (durchschnittlich 8 Stunden) von 85 dB(A) kann Lärmschwerhörigkeit ausgelöst werden. In diesem Bereich sind z. B. Schlagbohrer oder Fräsmaschinen angesiedelt.

Vergleichslautstärken in dB (Schallpegel)
Vergleichslautstärken in dB (Schallpegel)

Auch nach neuesten medizinischen Erkenntnissen ist diese Krankheit bis heute nicht heilbar.

Die zwischenzeitlich im Baubereich am häufigsten angezeigten Berufskrankheiten betreffen Hautkrankheiten wie den weißen Hautkrebs. Allein im Jahr 2018 wurden der BG Bau (nach eigenen Angaben) 2.944 Verdachtsfälle gemeldet, im 1. Halbjahr 2019 (nach vorläufiger Auswertung) bereits 1.400 Fälle, wobei eine steigende Tendenz zu beobachten ist. Dies wird sich wohl auch in den nächsten Jahren nicht ändern, legt man die Klimaprognosen für die Zukunft zugrunde.

Seit 2015 ist der weiße Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt und seitdem steigen die Anzeigen betreffend dieser Krankheit um fast 6 Prozent.

Es darf aber nicht übersehen werden, dass eine an sich festgestellte und bestätigte Berufskrankheit nicht gleichbedeutend ist mit der Anerkennung einer solchen. Einige Krankheiten – wie auch die Hautkrankheiten – stehen nämlich unter dem Vorbehalt, dass sie nur anerkannt und damit entschädigt werden, wenn die Betroffenen die krankheitsverursachende Tätigkeit aus Gesundheitsgründen aufgeben. So wurden laut einer Statistik der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) im Jahre 2017 18.422 Hauterkrankungen als beruflich bedingt bestätigt, davon aber nur 515 als Berufskrankheit anerkannt.

Obwohl schon seit mehr als 10 Jahren als Baumaterial verboten, ist Asbest nach wie vor ein erschreckender Faktor bei der Berufskrankheit Asbestose. Sie stellt eine Erkrankung der Lunge dar, entstanden durch Einatmen von asbestfaserhaltigem Staub und darauffolgende Einlagerung in der Lunge. So leiden Bauarbeiter damit verbunden auch unter Lungen- und Kehlkopfkrebs und sog. Mesotheliom-Tumorerkrankungen (= bösartige Veränderungen im Rippen- oder Bauchfellbereich).

Eine weitere Berufskrankheit, die auf dem Bau eine Rolle spielt und die Lunge betrifft, ist die Quarzstaublungenerkrankung Silikose. Sie wird durch das Einatmen von Quarzstaub ausgelöst, der sich wie das Asbest in der Lunge ablagert und damit das Atmen erschwert. Im Bergbau, bei Sandstrahl- und Tunnelbauarbeiten tritt diese Krankheit auf.

Im Spezialbereich Bergbau angesiedelt ist die chronisch obstruktive Bronchitis, die durch das langjährige Einatmen von Kohlenstaub hervorgerufen wird.

Dass alle Berufskrankheiten gemeinsam haben, dass sie sich über einen längeren Zeitraum bis zur Entstehung einer Krankheit entwickeln – oft erst mehrere Jahre nach Kontaktaufnahme in Erscheinung treten, macht es erforderlich, dass alle am Gesundheitsschutz im Betrieb Beteiligte an einem Strang ziehen. Sowohl sollte jeder Mitarbeiter auf Missstände im Betrieb hinweisen, als auch ein Bauleiter oder eine Führungskraft durch immer wieder stattfindende Ein- und Unterweisungen erst gar keine Missstände aufkommen lassen – z. B. das Nichttragen von PSA (persönliche Schutzausrüstung), wie Gehör- oder Atemschutz oder die Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen.

Gefahrbringende oder vorschriftswidrige Arbeitsanweisungen oder nicht durchgeführte Aufsichtspflichten, die zu Fehlverhalten und damit auch zu Krankheiten führen können, darf es auf der Arbeit und schon gar nicht auf dem Bau geben.

Letztendlich ist es auch Sache des Bauleiters, seinen Kollegen, für die er „zuständig“ ist, klarzumachen, dass es ihre Gesundheit ist, auf die sie achten sollen und die sie bei Fehlverhalten schädigen. Gesundheit ist ein sehr hohes Gut, das es zu schützen und zu bewahren gilt.

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