

Eignungsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal
Hilfe bei der Eignungsbeurteilung.
Autor
Inhaber & fachlicher Leiter bei IAG Mainz
Verlag
Inhalt
➔ Bereits festgestellte Eignung / Tauglichkeit
➔ Abfragen der körperlichen Eignung wie z. B. Sehen, Hören, Reaktion, Motorik
➔ Zusammenfassung der Ergebnisse
Ausführliche Beschreibung
Die Beurteilung der Eignung / Tauglichkeit von Fahrern von Flurförderzeugen, Kranen, Erdbaumaschinen, Hubarbeitsbühnen, usw., ist vom Unternehmer am besten vom Werksarzt in Verbindung mit dem Ausbilder, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Personalabteilung vorzunehmen. Grundlage sollte der DGUV-Grundsatz für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ sein. Er gibt hierfür wichtige Anhaltspunkte.
Zur Unterstützung und einfachen Durchführung der Beurteilung des Geräteführers und zur Absicherung vor möglichen Rechtsfolgen sowie bei Personaldiskussionen, dient dieses Protokoll. Es sollte von jedem Nichtmediziner für die Eignungsprüfung / Tauglichkeitsprüfung benutzt werden.