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Vorschriftenverzeichnis

Vorschriften für Hubarbeitsbühnen

Auf welche Vorgaben muss ein Ausbilder oder Sachkundiger im Bereich Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen achten?
Bei der Ausbildung von Fahr- und Steuerpersonal von Hubarbeitsbühnen aller Bauarten muss auf vieles geachtet werden. Das Gleiche gilt für die Prüfung von solchen Maschinen.

Die unten aufgeführten Vorschriften geben Vorgaben und Informationen für eine erfolgreiche und gesetzeskonforme Ausbildung und Prüfung.

Wichtiges

Diese Vorschriften sollten Sie als Ausbilder von Fahr- und Steuerpersonal im Bereich Krane auf jeden Fall kennen!
DGUV G 308-008
Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
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DGUV R 100-500 Kap. 2.10
Betreiben von Hebebühnen
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DGUV I 208-019
Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
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Für Ausbilder

DGUV R 112-198
Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
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DGUV R 112-199
Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen
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DGUV G 308-008
Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
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DGUV R 100-500 Kap. 2.10
Betreiben von Hebebühnen
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DGUV G 312-001
Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen
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DGUV I 208-019
Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
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DGUV I 214-059
Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten
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FBPSA-010
PSA gegen Absturz in Arbeitsbühnen von fahrbaren Hubarbeitsbühnen
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VSG 4.2
Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen
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Zusätzliches für Sachkundige / befähigte Personen

Auch Sachkundige sollten selbstverständlich mit den oben aufgeführten Vorschriften vertraut sein.
DGUV R 113-020
Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten – Regeln für den sicheren Einsatz
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DGUV G 308-002
Prüfung von Hebebühnen
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DGUV G 308-003
Prüfbuch für Hebebühnen
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DGUV G 312-906
Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen
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DIN EN 280 Teil 1-2
Fahrbare Hubarbeitsbühnen
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